Sie möchten nicht für jeden Mitarbeiter einzeln den Urlaubsanspruch hinterlegen? Mit der Funktion "Urlaubsanspruch für Gruppe zuweisen" können Sie den Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter einer Arbeitszeitmodell-Gruppe auf einmal festlegen.
Die Bulk-Zuweisung funktioniert über Arbeitszeitmodell-Gruppen. Mitarbeiter mit dem gleichen Arbeitszeitmodell (z.B. "Vollzeit 40h") werden automatisch einer Gruppe zugeordnet. So können Sie beispielsweise allen Vollzeitkräften auf einmal 30 Urlaubstage zuweisen.

Im Dialog können Sie folgende Einstellungen vornehmen:

Bei der monatlichen Urlaubsart können Sie zusätzlich festlegen, wann der Urlaub dem Mitarbeiter gutgeschrieben wird:
Diese Einstellung ist relevant für Mitarbeiter, die unterjährig eingestellt werden oder ausscheiden.
Nach dem Klick auf "Urlaubsanspruch zuweisen" erhalten Sie eine Bestätigung mit der Anzahl der aktualisierten Mitarbeiter. Der Urlaubsanspruch ist sofort im jeweiligen Mitarbeiterprofil unter dem Reiter "Urlaub" sichtbar.
Kann ich den Urlaubsanspruch für einzelne Mitarbeiter nachträglich anpassen?
Ja, Sie können den Urlaubsanspruch jederzeit im Mitarbeiterprofil unter dem Reiter "Urlaub" individuell anpassen.
Was passiert bei Teilzeitkräften?
Teilzeitkräfte sollten einer eigenen Arbeitszeitmodell-Gruppe zugeordnet sein. So können Sie den anteiligen Urlaubsanspruch separat für diese Gruppe festlegen.
Kann ich die Zuweisung rückgängig machen?
Eine automatische Rückgängig-Funktion gibt es nicht. Sie können jedoch die Einträge einzeln in den Mitarbeiterprofilen löschen oder mit der Option "Alle überschreiben" neue Werte setzen.
Werden auch inaktive Mitarbeiter berücksichtigt?
Nein, die Zuweisung betrifft nur aktive Mitarbeiter der ausgewählten Arbeitszeitmodell-Gruppe.
Was ist der Unterschied zwischen jährlicher und monatlicher Urlaubsart?
Bei der jährlichen Urlaubsart steht der gesamte Urlaubsanspruch ab Jahresbeginn zur Verfügung. Bei der monatlichen Variante wird der Urlaub sukzessive gutgeschrieben - ideal für unterjährig eingestellte Mitarbeiter oder wenn der Urlaub erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit anteilig gewährt werden soll.