Diese Einstellung ermöglicht es Ihnen, einen Schwellenwert festzulegen, ab dem der Überstundenzuschlag berechnet wird. Das ist besonders relevant, wenn Sie vertraglich vereinbart haben, dass Überstundenzuschläge erst ab einer bestimmten Stundenanzahl anfallen - unabhängig von der regulären Soll-Arbeitszeit.
Der Schwellenwert definiert eine feste Stundengrenze, ab der Überstundenzuschläge gezahlt werden. Arbeitszeit unterhalb dieser Grenze wird zwar als Überstunde erfasst, erhält aber noch keinen Zuschlag.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Soll-Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Sie legen jedoch fest, dass Überstundenzuschläge erst ab 45 Stunden pro Woche anfallen. In diesem Fall:

Diese Funktion ist sinnvoll, wenn:
Die Einstellung finden Sie unter "Admin" => "Arbeitszeitmodelle". Sie wird nur angezeigt, wenn die Option "Überstundenzuschlag" grundsätzlich aktiviert ist.
Das System berechnet Überstundenzuschläge wie folgt:
Wichtig: Die Überstunden selbst werden bereits ab der ersten Minute über der Soll-Zeit erfasst und angezeigt. Lediglich der Zuschlag fällt erst ab dem festgelegten Schwellenwert an.
Je nach Ihrer Zeiterfassungs-Konfiguration bezieht sich der Schwellenwert auf unterschiedliche Zeiträume:
Das System wendet den Schwellenwert automatisch auf den konfigurierten Berechnungszeitraum an.
Herr Müller arbeitet in Ihrem Betrieb mit folgenden Konditionen:
Szenario: In einer Woche arbeitet Herr Müller 48 Stunden.
Berechnung:
Der Schwellenwert funktioniert unabhängig von der individuellen Soll-Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Dies ist besonders nützlich, wenn:
Beispiel: Ein Teilzeitmitarbeiter mit 30 Stunden Soll-Zeit würde bei einem Schwellenwert von 45 Stunden ebenfalls erst ab der 46. Stunde Zuschläge erhalten - obwohl seine Überstunden bereits ab der 31. Stunde beginnen.
Wenn Sie in diesem Feld keinen Wert hinterlegen, greift die Standard-Regelung:
Dies ist die übliche Konfiguration, wenn keine besonderen tariflichen oder vertraglichen Regelungen bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und zuschlagspflichtigen Überstunden?
Überstunden sind alle Arbeitsstunden über der Soll-Arbeitszeit. Zuschlagspflichtige Überstunden sind jene Stunden, für die ein zusätzlicher Prozentsatz (z.B. 25%) gezahlt wird. Mit dem Schwellenwert können Sie festlegen, dass nicht alle Überstunden automatisch auch zuschlagspflichtig sind.
Was passiert, wenn ich den Wert nachträglich ändere?
Änderungen wirken sich auf zukünftige Berechnungen aus. Bereits erfasste und berechnete Zeiträume werden nicht automatisch neu berechnet. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.
Kann ich unterschiedliche Schwellenwerte für verschiedene Mitarbeitergruppen festlegen?
Ja, Sie legen diese Einstellung pro Arbeitszeitmodell fest.
Werden auch negative Stunden (Minusstunden) berücksichtigt?
Der Schwellenwert bezieht sich nur auf Überstunden, nicht auf Minusstunden. Minusstunden werden separat erfasst und haben keine Auswirkung auf die Zuschlagsberechnung.
Kann ich den Schwellenwert auch in Minuten angeben?
Nein, die Angabe erfolgt in vollen Stunden. Wenn Sie präzisere Werte benötigen, können Sie Dezimalstunden verwenden (z.B. 45,5 für 45 Stunden und 30 Minuten).
Was passiert bei Feiertagen und Urlaubstagen?
Feiertage und Urlaubstage zählen nicht zu den Arbeitsstunden und haben daher keinen Einfluss auf die Schwellenwert-Berechnung. Nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden werden berücksichtigt.